Allgemeine Geschäftsbedingungen

Konditionen

Der Kauf von Baugrundstücken und Eigentumswohnungen ist in Tirol für EU-Staatsbürger seit 1.1.2000 wieder möglich.

1. Voraussetzug des Erwerbes

1.1 Unbebaute Baugrundstücke

  • a) Voraussetzung ist die nachgewiesenen Widmung im sinne des Tiroler Raumordnungsgesetzes.
  • b) Erforderlich ist die Begründung eines Hauptwohnsitzes beziehungsweise einer Niederlassung.

1.2 Bebaute Baugrundstücke und Eigentumswohnungen

  • a) Voraussetzung ist die Widmung im sinne des Tiroler Raumordnungsgesetzes.
  • b) Nachweis beziehungsweise Glaubhaftmachung der Benützung als ordent licher Wohnsitz beziehungsweise Niederlassung im Rahmen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Niederlassungsfreiheit und Dienst leistungsfreiheit (Pensionisten, Studenten und Playboys) sowie Kapitalsverkehrsfreiheit im Sinne der EWR bzw. EU-Vert rages

1.3 Freizeitwohnsitze

  • a) das sind solche, die im Verzeichnis der Freizeitwohnsitze einer polit ischen Gemeinde einget ragen sind bzw. am 31.12 1993 als Freizeitwohnsitze benüt zt und ordnungsgemäß angemeldet wurden (Bescheid des Bürgermeisters ist großteils er lassen) . Ab 1.1 des Jahres 2000 können Freizeitwohnsitze in einer Gemeinde unter der Vorausset zung dass sie im Verzeichnis der Freizeitwohnsitze einer Gemeinde einget ragen sind erworben werden.
  • b) Unbebaute sowohl bebaute Baugrundstücke als auch Eigentumswohnungen können Freizeitwohnsitze sein.
  • c) die Neubegründung von Freizeitwohnsitzen ist nur durch Bescheid der Baubehörde zulässig (entweder im Rahmen einer Neubewilligung eines Hausbaues oder durch Ant ragsteilung nach dem Raumordnungsgesetz) .

* ) Tiroler Grundverkehrsgesetz/ Landesgesetzblat t 61/ 1996 in der Fassung der Novelle Landesrat 1959/ 1997

2. Nebenkosten des Erwerbes

2.1 Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer ist grundsätzlich bei jedem Immobilienkauf (nicht nur bei Grundstücken! ) an das Finanzamt zu ent r ichten; sie bet rägt 3,5 % bei Rechtsgeschäften unter Fremden oder 2 % bei Rechtsgeschäften im Familienkreis. Bei jeder Veräußerung einer Immobilie kann das Eigentumsrecht des Erwerbers im Grundbuch erst einget ragen werden, wenn dem Grundbuch nachgewiesen wurde, dass die Grunderwerbsteuer gezahlt ist . Nach Überweisung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und stellt diese dem Urkundener richter zur Vorlage beim Grundbuchsgericht zu.
2.2 Provisionen

Bei Kauf, Verkauf oder Tausch

  • 3% vom Verkaufspreis
  • bei einem Kaufpreis unter EUR 50.000,- pauschal EUR 1.500,–
  • bei einem Kaufpreis unter EUR 36.000,- 4% vom Verkaufspreis
  • bei Schlössern, Klöstern und Burgen 6% vom Verkaufspreis
  • jeweils zzgl. 20 % UST.!

Bei Vermietung

  • vom Vermieter maximal 3 Bruttomonatsmieten
  • vom Mieter, abhängig von der Vertragsdauer, zwischen einem und 3 Bruttomonatsmieten

2.3 Grundbuchseintragung

Die Grundbuchseint ragungsgebühr für die Einverleibung (Eint ragung) des Eigentumsrechtes eines Immobilienkäufers bet rägt 1 % vom Kaufpreis und wird dem Käufer vom Grundbuchsgericht vorgeschrieben.

2.4 Vertragserrichtungskosten

Die Kosten für die Errichtung und grundbücherliche Durchführung von Kaufvert rägen sind ebenso wie die Kosten für die Errichtung von Mietvert rägen mit dem Vert ragserrichter (Notar oder Rechtsanwalt ) im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters direkt zu vereinbaren.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Standorte Kitzbühel & Salzburg
Wir sind Ihr professioneller Ansprechpartner beim Kauf von hochwertigen Immobilien der Region Kitzbühel & Salzburg. Von der kompetenten Beratung bis zur fachgerechten Ausführung. Mit uns werden Wohnträume Wirklichkeit!
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